Medienmitteilung vom 2. August 2016

Verkehrssicherheit auf der Ofenpassstrasse

Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen und ein Überholverbot im Bereich der Parkplätze an der Ofenpassstrasse sorgen seit kurzem für eine Verbesserung die Sicherheitssituation der Wandergäste im Schweizerischen Nationalpark.

Seit einigen Tagen sind bei den Parkplätzen P7, P8 und P9 an der Ofenpassstrasse im Schweizerischen Nationalpark (SNP) temporäre, verkehrsberuhigende Massnahmen in Kraft. Mit einer Geschwindigkeitsreduktion auf 60 km/h und einem Überholverbot im Bereich von Parkplätzen und Fussgängerquerungen wird die Sicherheit der Nationalparkbesucher verbessert. Der SNP hat ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Sicherheitsstudie zu erarbeiten. Diese zeigt, dass die Sicherheitsmargen für Fussgänger und Parkierende im Bereich einiger Parkplätze ungenügend sind. Aus diesem Grund haben Kantonspolizei, Tiefbauamt und SNP nach einem gemeinsamen Augenschein im Beisein von Vertretern der Gemeinde Zernez temporäre, bis Ende Oktober 2016 wirksame Massnahmen umgesetzt, um insbesondere die Parkplätze P7 und P9 diesen Sommer offen halten zu können. Zudem erarbeitet das Ingenieurbüro nun ein Konzept, wie die Sicherheitssituation jeweils während der Wandersaison dauerhaft verbessert werden kann. Ende Oktober wird die Signalisation wieder abgebaut und die dabei gemachten Erfahrungen ausgewertet.

Zehntausende Besucher pro Jahr

Die Parkplätze wurden vor Jahrzehnten angelegt, als der Verkehr auf der Ofenpassstrasse noch bescheiden, die Geschwindigkeiten tiefer und das Besucheraufkommen geringer waren. Heute kommt es im Bereich der Parkplätze immer wieder zu kritischen Situationen, wenn Wanderer die Strasse überqueren möchten oder wenn Parkierende im Bereich der Parkplätze manövrieren. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Parkplätze haben gezeigt, dass die Fahrzeuge teilweise deutlich zu schnell unterwegs sind, insbesondere Motorräder. Die Sicherheit der Nationalparkgäste sowie der Verkehrsteilnehmer ist ein zentrales Anliegen. Mit den momentan versuchsweise festgelegten Massnahmen und den allenfalls daraus resultierenden Folgemassnahmen wird der Sicherheit sämtlicher Benutzergruppen (Wanderer, Schulklassen, Verkehrsteilnehmer etc.) Rechnung getragen.

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SCHWEIZERISCHER NATIONALPARK

Heinrich Haller
Direktor
Tel. 081 851 41 11
heinrich.haller(at)nationalpark.ch

 

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