

Der Schweizerische Nationalpark gehört zu den bestgeschützten Gebieten der Alpen. Hier führt die Natur uneingeschränkt Regie, wir werden Zeugen der natürlichen Dynamik. Helfen Sie mit, unseren menschlichen Einfluss zu minimieren und dieses einzigartige Naturreservat zu erhalten.
Die Naturschutz-Bestimmungen basieren auf dem Nationalparkgesetz und werden in der Verordnung detailliert aufgelistet:
Die wichtigsten Schutzbestimmungen:
- Die markierten Wanderwege sowie die mit Pfosten gekennzeichneten Rastplätze dürfen nicht verlassen werden.
- Keinerlei Abfälle liegenlassen
- Tiere, Pflanzen und Naturgegenstände wie Hölzer oder Steine dürfen nicht mitgenommen werden.
- Der Aufenthalt im Nationalpark ist nur tagsüber erlaubt. Als Tag gilt die Zeit vom Anfang der sog. bürgerlichen Dämmerung morgens bis zum Ende der bürgerlichen Dämmerung abends. Dasselbe gilt auch für das Übernachten in Fahrzeugen entlang der Ofenpassstrasse.
- Kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine
- Kein Baden in Seen und Bächen
- Kein Feuer machen (Waldbrandgefahr!)
- Keine Fahrräder oder Fluggeräte (Karte Bundesamt für Zivilluftfahrt)
- Die Natur darf nicht verändert werden.
- Im Winter ist der Nationalpark geschlossen (Wildruhezone).
Die Parkwächter überwachen die Einhaltung der Naturschutz-Bestimmungen und sind befugt, Vergehen zu ahnden.
Nur wenn sich alle unsere jährlich rund 150’000 Besucherinnen und Besucher an diese Regeln halten, sind die Ziele des Nationalparks erreichbar. Zudem haben alle die selben Chancen für interessante Naturbeobachtungen.
- Nationalparkverordnung
- Ordnungsbussen
- Weitere Informationen zu den Besonderheiten des Schweizerischen Nationalparks